Gutachten
In unserer Praxis führen wir Sehtests nach der Fahrerlaubnis-Verordnung durch und erstellen Gutachten.
Zum Erwerb eines Führerscheins der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T ist ein einfacher Sehtest, mit dem die Sehschärfe bestimmt wird, ausreichend. Für alle anderen Klassen ist zusätzlich ein Führerscheingutachten erforderlich. Neben der Sehschärfe werden in diesem Fall auch folgende Parameter untersucht:
- Gesichtsfeld
- Dämmerungssehvermögen und Blendempfindlichkeit
- Stellung und Beweglichkeit der Augen
- Farbsinn
Sowohl die Kosten für den Sehtest als auch für das Führerscheingutachten müssen privat bezahlt werden.
Um ihnen ein beschwerdefreies Sehen bei der Arbeit am Computer zu ermöglichen, können sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrillen angepasst werden. In der Regel handelt es sich um spezielle Gleitsichtbrillen. Im Gegensatz zu normalen Brillen sind diese auf eine Distanz von 50 bis 70 cm optimiert. Empfehlenswert ist eine solche Sehhilfe für Träger von Gleitsicht- oder Lesebrillen, die beruflich mehrere Stunden täglich am Bildschirmarbeitsplatz arbeiten.
Die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille trägt ihr Arbeitgeber. Voraussetzung ist die sogenannte Bildschirmergänzungsuntersuchung G37, eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen. Nach einer allgemeinen Untersuchung durch den Hausarzt schließt sich bei auffälligen Befunden eine spezielle Untersuchung bei einem bemächtigten Augenarzt an. Diese umfasst die Prüfung folgender Parameter:
- Sehschärfe
- Räumliches Sehen und Tiefenwahrnehmung
- Augenstellung und Stellung der Sehachsen
- Farbsinn
- Gesichtsfeld
Diese Untersuchung wird in unserer Praxis durchgeführt. Sie erhalten ein Attest, dass sie ihrem Arbeitgeber vorlegen können, um eine Bildschirmarbeitsbrille zu erhalten.
Anspruch auf Blindengeld haben Blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen. Das Blindengeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Die Leistung muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. In NRW ist das der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Voraussetzung ist ein augenärztliches Gutachten über das Sehvermögen. Die notwendigen Untersuchungen werden in unserer Praxis durchgeführt.
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